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AGB E-Mail

Es gelten immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachträglich AGB genannt) von tremendix.

  1. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

    Als Kunde von tremendix gelten juristische und natürliche Personen, welche von tremendix im Rahmen eines Vertrages Dienstleistungen beziehen.

    Integrierende Bestandteile dieses Vertrages sind:

    - die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
    - Offerten und vertragliche Abmachungen
    - offizielle Preisliste unter www.tremendix.ch

    Nimmt der Kunde mittels der von tremendix bezogenen Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen insbesondere des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.

  2. Beginn und Dauer des Vertrages

    Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande bzw. tremendix ist erst dann gebunden, wenn sie den vom Kunden rechtsverbindlich unterzeichneten Vertrag gegengezeichnet haben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis das eventuelle Verzögerungen aus organisatorischen oder technischen Gründen entstehen können. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber tremendix ableiten.

    Verbindlich abgemachte Liefertermine haben nur dann Ihre Gültigkeit, wenn die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bei tremendix eintreffen. Für Verzögerungen der Liefertermine, für welche tremendix keine Schuld trifft, kann tremendix nicht haftbar gemacht werden. Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten oder tremendix für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

  3. Abnahme

    Nach der Aufbauphase Ihrer Website oder der Media Applikation gibt es die Zwischenabnahme. Die Zwischenabnahme ist verbindlich für das graphische Layout und das Design gemäss Pflichtenheft. Graphische Änderungen nach der Zwischenabnahme die nicht auf Verschulden von tremendix zurückzuführen sind, werden gemäss offizieller Preisliste nachbelastet.

    Die Endabnahme der Homepage erfolgt nach Avisierung innert 2 Wochen. Nach dieser Frist ist tremendix berechtigt seine Dienstleistungen vollumfänglich zu verrechnen.

  4. Auftragsabbruch

    Wird ein Auftrag während der Projektphase storniert, so schuldet der Auftraggeber den aufgelaufenen Aufwand.

  5. Urheberrechte

    tremendix geht ohne weiteres Nachfragen davon aus, das Sie als Kunde, für die tremendix übergebenen Vorlagen, Daten und dergleichen die Reproduktionsrechte besitzen.

    Das Copyright für die von tremendix erstellten Webseiten liegt beim Kunden. Ausgenommen davon sind Softwarebausteine, Animationen, Gästebücher und dergleichen, welche von tremendix programmiert werden. Diesbezüglich gehen lediglich die Nutzungsrechte an den Kunden über.

    Der Kunde gewährt tremendix das Recht auf der erstellten Website unseren Namen in Verbindung mit einem Hyperlink zu unserer offiziellen Website einzubinden.

    Layout und Design Vorschläge, welche von tremendix in Verbindung mit einer Offerte erstellt wurden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung von tremendix nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig gebraucht werden. Die Rechte bleiben bei tremendix.

  6. Mängel und Rügen

    Die von tremendix erstellten Arbeiten sind bei Erhalt zu prüfen. Allfällige Fehler oder Beanstandungen sind tremendix innert 7 Tagen oder der vereinbarten Abnahmefrist zu melden. Nach Ablauf der Frist gilt die Lieferung als korrekt und angenommen.

  7. Haftung

    Bei begründeter, rechtzeitiger Beanstandung für von tremendix erstellte Dienstleistungen, erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sämtliche weitere Gewährleistungsansprüche bzw. Mängelrechte sind ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit durch tremendix weggebunden.

    tremendix handelt im Auftrag des Kunden und übernimmt keine Haftung für Rechtswidrig verbreitete Daten und Inhalte.

    Soweit gesetzlich zulässig, schliesst tremendix jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfsmittel aus.

  8. Offerten

    Offerten, welche von tremendix erstellt werden haben eine Gültigkeit von 3 Monaten. Bei Richtpreisofferten handelt es sich infolge von fehlenden oder ungenauen Angaben lediglich um Richtpreise, welche den groben Rahmen der finanziellen Mittel festlegt. tremendix kann nicht an Richtpreisofferten gebunden werden.

  9. Preise / Zahlung

    Kosten werden verrechnet gemäss Offerte oder anhand der gültigen Preisliste von tremendix.

    Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt:

    - 40% Bei Auftragserteilung (Zahlbar innert 10 Tagen)
    - 40% Bei der Fertigstellung (Zahlbar innert 10 Tagen)
    - 20% Nach der Endabnahme (Zahlbar innert 30 Tagen)

    anders lautende schriftliche Abmachungen ausgenommen.

    Mehraufwand, welcher durch nachträgliche angebrachte Änderungen durch den Kunden, für tremendix entsteht wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

    Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von tremendix gehenden Spesen der Bank und Post, werden dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.

    Fahrspesen werden zu sFr. 1.00 pro Kilometer & Fahrzeit in Rechnung gestellt. Fahrzeit gilt als Arbeitszeit und wird zu den aktuellen Konditionen gemäss Preisliste verrechnet.

  10. Pflichten von tremendix

    Die Pflichten von tremendix gegenüber dem Kunden sind im Pflichtenheft festgehalten.

    tremendix erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. tremendix kann nicht für Dienstleistungen Dritter, wie zum Beispiel die ständige Verfügung des Servers haftbar gemacht werden.

    tremendix verpflichtet sich innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Sind diese Störungen und Fehlfunktionen die auf Unsachgemässe Handhabung des Kunden von tremendix Dienstleistungen zurückzuführen, so wird der Arbeitsaufwand anhand der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.

  11. Pflichten des Kunden

    Die Pflichten des Kunden gegenüber tremendix sind im Pflichtenheft festgehalten. Anlieferungsform der Daten, Termine, Ansprechperson, usw.

    Sie als Kunde tragen die alleinige Verantwortung für die Rechtmässigkeit der Daten, Nachrichten, optischen und akustischen Effekte, Operationen, und Transaktionen welche von Ihrem Anschluss aus erfolgen und oder durchgeführt werden.

    Sie haben für die Einhaltung der anwendbaren Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrecht, des Fernmelderechts, des Wettbewerbsrechts und des Immaterialgüterrechts zu sorgen. Insbesondere folgende Inhalte dürfen nicht verbreitet werden:

    - Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261 bis StGB
    - Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
    - Förderung, Anleitung oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
    - unerlaubte Glücksspiele (z.B. im Sinne des Lotteriegesetzes)
    - unsittliche Materialien

    Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass tremendix Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch tremendix notwendig wird.

  12. Schlussbestimmungen

    Diese AGB sowie die oben in Ziffer 1 erwähnten Dokumente regeln abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen tremendix und dem Kunden.

    Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung und der rechtsgültigen Unterschrift beider Vertragsparteien. tremendix behält sich ausdrücklich vor jederzeit Änderungen der AGB sowie der Leistungsblätter der einzelnen Dienstleistungen durchzuführen. Die neuen Bedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

    Gerichtsstand ist 9203 Niederwil SG, Schweiz. tremendix ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.
     
    Niederwil, 01.03.2007
 
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